Masken-Verweigerer: Wer sich so wehrt, dem droht die fristlose Kündigung
Masken-Verweigerer: Wer sich so wehrt, dem droht die fristlose Kündigung Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt erst mal weiter – noch mindestens bis zum 10.09.2021. Jetzt kommen die ersten Urteile, in denen sich Masken-Verweigerer gegen ihre Kündigungen wehren. Die Arbeitsgerichte zeigen wenig Verständnis. „Rotzlappenbefreiung“: Das fand der Arbeitgeber gar nicht lustig Der Fall: Der Kollege wollte […]
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