Es ist geschafft: In Thüringen, Brandenburg und Hamburg sind die turnusmäßigen Wahlen zum Personalrat gelaufen. Ab sofort starten also wieder viele neue Kolleginnen und Kollegen in ihre erste Amtszeit. Doch auch versierte Personalräte sollten sich auf den Neustart vorbereiten. In den ersten Tagen gibt’s nämlich eine Menge zu tun. 5 Schritte für einen optimalen Start in die neue Amtsperiode.
Übersicht: So bereiten Sie sich auf die neue Amtszeit vor
Schritt Nr. 1 Führen Sie einen Gespräche zum persönlichen Kennenlernen durch. Und zwar nicht nur unter den Kolleginnen und Kollegen im neuen Personalrat, sondern auch mit den anderen Interessenvertretern in Ihrer Dienststelle, wie etwa aus
• der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und
• der Schwerbehindertenvertretung.
Schritt Nr. 2 Kaum sind Sie in den Personalrat gewählt, werden von vielen Seiten mit Erwartungen an Sie konfrontiert: Die Dienststellenleitung, Ihre Kolleginnen und Kollegen und die anderen Mitglieder im Personalrat haben Vorstellungen, wie Sie Ihre Amtszeit gestalten sollen. Und Sie? Damit die nächste Amtszeit eine auch für Sie erfolgreiche wird, sollten Sie sich diese Fragen selbst stellen und beantworten:
Was sind meine Erwartungen an die neue Amtszeit? …
Warum habe ich bei der Personalratswahl kandidiert? …
Was sind meine Ziele für die nächste Amtsperiode? …
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Personalratsmitglied? …
Schritt Nr. 3 Um die letzte Frage, die Sie gerade für sich selbst beantwortet haben, geht es in diesem Schritt: Wenn Sie herausfinden möchten, was Ihre Rechte und Pflichten im neuen Amt sind, sollten Sie zunächst eine Bestandsaufnahme der im Personalratsbüro vorhandenen Fachbücher machen.
Schritt Nr. 4 Haben Sie eine Inventur im Personalratsbüro durchgeführt, können Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten erfahren, indem Sie sich – falls noch nicht vorhanden – ein Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und einen Kommentar zu diesem Gesetz besorgen.
Wichtiger Hinweis: Oder Sie bestellen sich ganz einfach „Personal Heute“, denn mit unserem 14tägigen Informationsdienst halten wir Sie über Ihre Recht und Pflichten als Personalrat ständig auf dem Laufenden.
Schritt Nr. 5 Lesen bildet. Aber nicht nur Lesen. Deshalb haben Sie als Mitglied im neu gewählten Personalrat auch Anspruch auf die Teilnahme an Schulungen. Für erstmals gewählte Mitglieder führt kein Weg an einer Grundlagenschulung vorbei. Aber auch erfahrene Personalräte dürfen sich zu Seminaren anmelden, sofern das dort vermittelte Wissen noch nicht vorhanden oder aktuell für eine bestimmte Situation in der Dienststelle gebraucht wird.
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