Aktuelles für Mitbestimmungsorgane

Arbeitgeber darf freien Arbeitsplatz vor Kündigung nicht besetzen
Frage: Wir haben einen schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Kollegen, der seine bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der Arbeitgeber sagt, es gebe keine

AGG-Entschädigung: Schwerbehinderung muss erkennbar sein
Nur wenn Arbeitgeber von einer Schwerbehinderung wissen oder wissen müssen, greifen die besonderen Schutz- und Beteiligungspflichten – und nur dann kann überhaupt ein Verstoß dagegen

Keine Lust aufs Gendern: Das ist (k)ein Kündigungsgrund
Betriebsrats-Mitarbeitende. Kolleg:innen. Wer gendern will, muss kreativ sein. Denn nicht alles lässt sich geschlechtsneutral gestalten. Und manche wollen auch einfach nicht geschlechtergerecht kommunizieren. Eine Chemikerin

Unterschrift fehlt: Das kann eine Befristung unwirksam machen
Da gibt es keine zwei Meinungen: Bürokratische Entlastungen für private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber müssen her. Deshalb können seit dem 01.01.2025 die meisten Arbeitsverträge auch in

Kündigung: Darum muss Ihr Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen
Wer kündigt, muss auch mit den Konsequenzen rechnen – und den Lohn fortzahlen, bis das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden hat. Manche Arbeitgeber

Tue Gutes – und rede darüber: Selbstmarketing für Schwerbehindertenvertretungen
Als Schwerbehindertenvertretung leisten Sie Tag für Tag wertvolle Arbeit: Sie setzen sich für Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung ein, klären, beraten, vermitteln, kämpfen für gerechte
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„Praktimedia“ steht für die Aufbereitung von Inhalten unserer Publikationen, Ratgeber und Informationsdienste ausgerichtet auf Ihre Praxis als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Eben Medien für die Praxis.
Es geht uns darum, komplizierte Gesetze und Vorschriften für Sie als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung in praktisches, anwendungsorientiertes Wissen zu übersetzen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind. Egal was sich ändert, egal welche neuen Regeln der Gesetzgeber und die Gerichte aufstellen. „Praktische Medien – Praktimedia“ – das ist unser Versprechen für Sie.
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