Aktuelles für Mitbestimmungsorgane

BAG zur Kündigung: Bloße „Kenntnis“ der SBV ist keine Anhörung
Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer Kündigung ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung. Dennoch kommt es vor, dass Arbeitgeber das Beteiligungsverfahren vorschnell als abgeschlossen ansehen. Das

Dienst- und Arbeitsunfälle: Wie Sie Ihren Dienstherrn an diese Pflicht erinnern
Bei Dienst- oder Arbeitsunfällen muss schnell gehandelt werden. Niemand will Fehler machen. Der Stress ist groß, wenn sich eine Kollegin oder ein Kollege verletzt hat

Kündigung ja oder nein? So prüfen Sie wie das Integrationsamt
Wirtschaftliche Krisen, strukturelle Veränderungen oder innerbetriebliche Konflikte – Kündigungen gehören leider auch im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen zur Realität. Ob eine Kündigung letztlich ausgesprochen werden darf,

Muster: So stellen Sie als Betriebsrat den Antrag auf Einsicht in die Gehaltslisten
Die Frist haben wir verpasst. Deutschland hat es nicht geschafft, bis zum 07.06.2026 die neue Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Im Herbst

„Freiwillige Betriebsvereinbarungen: In welchen Fällen ist das möglich?“
Frage: Als Betriebsrat wollen wir mehr auf die Entwicklung unseres Betriebs Einfluss nehmen. Wir stellen uns vor, dass durch freiwillige Betriebsvereinbarungen mit unserem Arbeitgeber zu

SBV-Wahl: Wann dürfen Briefwahlunterlagen versendet werden?
Frage: Zu unserer SBV-Wahl gehen formlose Anfragen nach Briefwahlunterlagen ein – oft ohne jede Begründung. Müssen wir solche Wünsche überhaupt prüfen oder im Wahlvorstand beschließen?
Über Uns
„Praktimedia“ steht für die Aufbereitung von Inhalten unserer Publikationen, Ratgeber und Informationsdienste ausgerichtet auf Ihre Praxis als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Eben Medien für die Praxis.
Es geht uns darum, komplizierte Gesetze und Vorschriften für Sie als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung in praktisches, anwendungsorientiertes Wissen zu übersetzen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind. Egal was sich ändert, egal welche neuen Regeln der Gesetzgeber und die Gerichte aufstellen. „Praktische Medien – Praktimedia“ – das ist unser Versprechen für Sie.
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