17.000 € Nachzahlung: Frauen müssen genauso bezahlt werden, wie Männer
Will Ihre Dienststelle einer Kollegin weniger bezahlen, als einem vergleichbaren Kollegen, muss es dafür einen objektiven Grund geben. Das hat das höchste deutsche Arbeitsgericht schon vergangenes Jahr entschieden. Ein brandaktuelles BAG-Urteil zeigt jetzt, welcher Grund nicht zählt. Besseres Verhandlungsgeschick Der Fall: Eine Kollegin war als Vertriebsmitarbeiterin in einem sächsischen Betrieb beschäftigt und verdiente 3.500 € …
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