Heißer Tipp: So stellen Sie jetzt nach der Wahl mehr Betriebsrats-Kollegen von der Arbeit frei
Vielen Betriebsratsmitgliedern wächst die Arbeit bei hoher Verantwortung schon jetzt über den Kopf. Das kann zu Überstunden und zu Streit mit dem Arbeitgeber führen, wenn Betriebsratsaufgaben noch zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit rechtzeitig erledigt werden müssen. In Schichtbetrieben gilt das erst recht. Das Rezept: Freistellungen, damit sich mehr Kolleginnen und Kollegen im Betrieb den Aufgaben des Betriebsrats widmen können. Wie viele nach der Wahl einen Anspruch auf Freistellung haben und wie Sie die freie Zeit noch besser und gerechter verteilen können: Jetzt und hier erfahren Sie es.
Freistellung: Planen Sie Ihren Betriebsrat wie ein Personalchef
Frühzeitige Personalplanung zahlt sich aus. Ihr Arbeitgeber kalkuliert Personal nach Auftragslage schon immer. Höchste Zeit, dass Sie das als Betriebsrat auch tun. Denn in den meisten Betriebsräten ist es so, dass manche Kolleginnen und Kollegen schon überlastet sind. Deshalb ist es wichtig, dass unter alten und neu gewählten Betriebsratsmitgliedern schon frühzeitig klar ist, wie viele von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung freigestellt werden müssen.
Überblick: So finden Sie in 3 Minuten heraus, wie viele Kollegen freizustellen sind
Wie viele Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf vollständige Freistellung haben, zeigt Ihnen ein Blick auf die Schwellenwerte des § 38 BetrVG.
Dies sind die Schwellenwerte für die Freistellungen von Betriebsräten (§ 38 Abs. 1 BetrVG):
Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer | Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder |
200 bis 500 Arbeitnehmer | 1 Betriebsratsmitglied |
501 bis 900 Arbeitnehmer | 2 Betriebsratsmitglieder |
901 bis 1.500 Arbeitnehmer | 3 Betriebsratsmitglieder |
1.501 bis 2.000 Arbeitnehmer | 4 Betriebsratsmitglieder |
2.001 bis 3.000 Arbeitnehmer | 5 Betriebsratsmitglieder |
3.001 bis 4.000 Arbeitnehmer | 6 Betriebsratsmitglieder |
4.001 bis 5.000 Arbeitnehmer | 7 Betriebsratsmitglieder |
5.001 bis 6.000 Arbeitnehmer | 8 Betriebsratsmitglieder |
6.001 bis 7.000 Arbeitnehmer | 9 Betriebsratsmitglieder |
7.001 bis 8.000 Arbeitnehmer | 10 Betriebsratsmitglieder |
8.001 bis 9.000 Arbeitnehmer | 11 Betriebsratsmitglieder |
9.001 bis 10.000 Arbeitnehmer | 12 Betriebsratsmitglieder |
In Betrieben mit mehr als 10.000 Mitarbeitern ist für je angefangene weitere 200 Arbeitnehmer 1 weiteres Betriebsratsmitglied freizustellen, § 38 Absatz 1 Satz 2 BetrVG.
Jetzt, wo Sie wissen, wie viele Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat schon bald einen Anspruch auf Freistellung haben, stellt sich nur noch die Frage, wie sich dieser Anspruch durchsetzen lässt. Ganz einfach: Mit diesem Beschluss des neuen Betriebsrats:
Muster: So beschließt der neue Betriebsrat die Freistellung von Kollegen
Beschluss zu Tagesordnungspunkt Nr. …
Freistellung eines Betriebsratsmitglieds
Der Betriebsrat beschließt, das Betriebsratsmitglied Herr/Frau … gemäß § 38 BetrVG vom Arbeitgeber vollständig von seiner beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: Ja … / Nein … / Enthaltungen …
Freistellungen können aber bei wiedergewählten und bei neu gewählten Betriebsratsmitgliedern für Stirnrunzeln sorgen und das Klima im Betriebsrat belasten. Denn bei Freistellungen ist es nicht, wie beim Urlaub: Hier gibt’s keinen besonderen Altersbonus.
Mein Tipp als Betriebsrats-Anwalt: Finden Sie im neuen Betriebsrat gleich zu Anfang heraus, welche und wie viele Kolleginnen und Kollegen freigestellt werden sollten und versuchen Sie einen allgemeinen Ausgleich im Gremium herzustellen. Das geht zum Beispiel auch, indem Sie bisherige Voll- in mehrere Teilfreistellungen von der Arbeitszeit umwandeln.
Muster: Und so teilen Sie dem Arbeitgeber Ihre Entscheidung mit
Beschluss zu Tagesordnungspunkt Nr. …
Aufteilung der Freistellungen in Vollfreistellungen und Teilfreistellungen
Der Betriebsrat beschließt, die ihm gemäß § 38 BetrVG zustehenden insgesamt drei Freistellungen wie folgt aufzuteilen und in Teilfreistellungen umzuwandeln:
- 1 Freistellung im vollen Umfang der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten
- 4 Teilfreistellungen im zeitlichen Umfang von jeweils der Hälfte der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten
Abstimmungsergebnis: Ja … / Nein … / Enthaltungen …
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