Das ging gründlich daneben: Erst legte der Auszubildende seinem Chef einen „gelben Schein“ vor. Dann absolvierte der angehende Sport- und Gesundheitstrainer im Betrieb ein intensives Kraft-Training. Jetzt ist er seinen Ausbildungsplatz los.
Plötzliche Spontan-Heilung nicht glaubwürdig
Der Fall: Der Azubi war schon einmal durch eine Prüfung gefallen. Für den Nachholtermin verschaffte er sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Doch an der hatte der Arbeitgeber nicht zuletzt wegen des Krafttrainings seine Zweifel.
Das Urteil: Die hatten auch die Arbeitsrichter in Köln. Sie bestätigten die Kündigung des Azubis, der noch versuchte, sich mit einer plötzlichen Spontan-Heilung herauszureden. Wer sich krank meldet, um sich einer Prüfung zu entziehen, darf nicht davon ausgehen, dass der Chef es einfach hinnimmt, wenn ihm eine offensichtlich falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird (Arbeitsgericht Siegburg, am 19.04.2022 veröffentlichtes Urteil vom 17.03.2022, 5 Ca 1849/21)
Apropos Krankmeldung: Mit dem 31.05.2022 ist die Corona-Sonderregelung ausgelaufen, nach der Ärzte telefonisch für bis zu sieben Tage krankschreiben konnten. Ab sofort müssen Ihre Kolleginnen und Kollegen also wieder persönlich in die Praxis.
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