Sonn- und Feiertage: Ohne Sie als Betriebsrat darf niemand arbeiten
Das Wochenende ist zum Erholen da. Das gilt vor allem für den Sonntag. Aber auch an Feiertagen darf Ihr Arbeitgeber keine Kolleginnen und Kollegen beschäftigen. Es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor – und Sie als Betriebsrat können nichts dagegen machen. Sonntagsarbeit ist und bleibt die AusnahmeArbeiten an Sonn- und Feiertagen: Das ist […]
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