2 Wochen: So wichtig ist diese Frist bei einer fristlosen Kündigung
Bei einer fristlosen Kündigung muss es schnell gehen. Das gilt nicht nur für Sie als Betriebsrat, denn bei der Anhörung zu einer außerordentlichen Kündigung haben Sie nur drei Tage Zeit. Aber auch Ihr Arbeitgeber muss sich beeilen, denn ihm bleiben nur zwei Wochen ab Kenntnis der schwerwiegenden Pflichtverletzung, um die Kündigung dann auch wirklich auszusprechen. […]
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