Frage: Unser Arbeitgeber verweist uns bei Schulungen inzwischen grundsätzlich auf Online-Seminare, um Kosten zu sparen. Wir würden bestimmte Themen jedoch lieber in Präsenz besuchen, weil dort der Austausch mit anderen Schwerbehindertenvertretungen besser möglich ist. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass wir nur noch an Webinaren teilnehmen?
Antwort: Nein. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht pauschal auf Online-Schulungen beschränken, nur weil diese günstiger sind. Auch als Schwerbehindertenvertretung haben Sie bei der Auswahl erforderlicher Schulungen einen eigenen Entscheidungsspielraum. Dazu gehört ausdrücklich die Frage, ob Sie ein Seminar online oder in Präsenz besuchen möchten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung für Betriebsräte deutlich gemacht (BAG, Beschluss vom 07.02.2024, 7 ABR 8/23). Dort wollte eine Arbeitgeberin die Kosten für Hotel und Verpflegung einer mehrtägigen Präsenzschulung nicht übernehmen, weil dieselbe Veranstaltung parallel auch als Webinar angeboten wurde. Das Gericht stellte jedoch klar: Allein der höhere Preis einer Präsenzveranstaltung reicht nicht aus, um die Kostenübernahme abzulehnen. Diese Grundsätze gelten auch für die SBV. Nach § 179 SGB IX gehören Schulungen zu den gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Deshalb muss der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten tragen. Natürlich muss die SBV auch bei den Kosten auf die Verhältnismäßigkeit achten. Sie sind aber nicht verpflichtet, automatisch die billigste Schulungsform zu wählen. Entscheidend bleibt vielmehr, ob die Schulung für Ihre Tätigkeit erforderlich ist.
(Stand: 24.06.2026)

