Bei Dienst- oder Arbeitsunfällen muss schnell gehandelt werden. Niemand will Fehler machen. Der Stress ist groß, wenn sich eine Kollegin oder ein Kollege verletzt hat und versorgt werden muss. Ist die erste Hektik dann vorbei, atmet auch Ihre Dienststellenleitung erstmal durch. Dabei hat sie dazu gar nicht so viel Zeit. Denn spätestens am dritten Fehltag der Kollegin oder des Kollegen muss die Unfallanzeige an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger raus. Dabei werden Sie als Personalrat schnell vergessen. Mit diesem Schreiben passiert das Ihrer Dienststellenleitung nur einmal.
Muster: So erinnern Sie Ihre an Rechte bei Dienst- und Arbeitsunfällen
An die Dienststellenleitung
im Hause
…, den …
Unterzeichnung von Unfallanzeigen durch den Personalrat sowie Kopien
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten darauf hinweisen, dass Arbeitsunfälle dem Unfallversicherungsträger durch Sie als Dienststellenleitung mitzuteilen sind, wenn dabei ein Arbeitnehmer
– getötet,
– verletzt oder
– infolge des Arbeitsunfalls für mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird.
Diese Unfallanzeigen sind vom Personalrat ebenfalls zu unterzeichnen. Als Personalrat haben wir erfahren, dass der Unfall vom … beim zuständigen Unfallversicherungsträger angezeigt wurde, ohne dass die Anzeige uns zur Unterschrift vorgelegt worden ist. Eine Kopie der Unfallanzeige haben wir ebenfalls nicht erhalten. Wir möchten Sie darum bitten, in Zukunft unsere gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsrechte des Personalrats zu wahren und uns
– Unfallanzeigen zur Mit-Unterschrift vorzulegen und
– Kopien der Anzeigen an uns als Personalrat auszuhändigen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns als Personalrat wichtige gesetzliche Aufgaben bei der Überwachung des Arbeitsschutzes übertragen worden sind, denen wir nur dann ordnungsgemäß nachkommen können, wenn die uns als Personalrat zustehenden Informations- und Beteiligungsrechte beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Personalratsvorsitzende(r)
Wichtiger Hinweis: Diese Pflichten der Dienststellenleitung Ihnen als Personalrat gegenüber bestehen übrigens auch dann, wenn Fremdpersonal einen Dienst- oder Arbeitsunfall in Ihrer Dienststelle erleidet.
(Stand: 13.10.2025)

