AGG-Entschädigung: Schwerbehinderung muss erkennbar sein
Nur wenn Arbeitgeber von einer Schwerbehinderung wissen oder wissen müssen, greifen die besonderen Schutz- und Beteiligungspflichten – und nur dann kann überhaupt ein Verstoß dagegen möglich sein. Das Arbeitsgericht Mannheim hat nun klargestellt, wie eindeutig diese Information erfolgen muss – und dass versteckte oder unvollständige Hinweise nicht ausreichen. Anlass war die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers […]
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