Betriebsratssitzung als Videokonferenz? Dann hat auch die Schwerbehindertenvertretung Anrecht auf Mobilgeräte
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben das Recht, an den Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrates teilzunehmen. Wenn dieser seine Sitzungen jedoch online abhält, wäre es unzumutbar, wenn