Matrix-Orga: Warum die Kündigung dieser Kollegin unwirksam ist
Als Betriebsratsmitglied genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme: Ihr gesamter Betrieb wird stillgelegt (§ 15 Abs. 5 KSchG). Die Frage ist dann nur: Was gilt als „Betrieb“? In einer Matrix-Organisation ist das kompliziert. Keine eigenständige Abteilung Der Fall: Eine Betriebsratskollegin aus Niedersachsen war in der Controlling- Abteilung eines Unternehmens mit Sitz in Indien beschäftigt, das […]
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