Ihre Sprechstunde als Betriebsrat ist für viele Kolleginnen und Kollegen bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis die erste Anlaufstelle. Hier erwarten sie schnelle Antworten auf aktuelle Fragen. Ärgerlich, wenn Sie als Betriebsrat dann nicht auf dem neuesten Stand sind. Über diese beiden Neuheiten, die seit dem 01.04.2025 gelten, sollten Sie auf jeden Fall Bescheid wissen.
Neuheit Nr. 1: Neue Beitragsbemessungsgrenze beim Elterngeld
Eine Familie zu gründen, ist spannend. Dazu muss aber auch das Geld stimmen. Deshalb bekommen viele Kolleginnen und Kollegen seit 18 Jahren als Lohnersatzleistung das Elterngeld, um finanziell abgesichert zu sein, wenn sie sich zu Hause um den Nachwuchs kümmern. Ab sofort steht die Leistung aber weniger Müttern und Vätern zu.
Seit dem 01.04.2025 gelten beim Elterngeld nämlich neue Beitragsbemessungsgrenzen: Danach können nur noch Alleinerziehende und Paare die Leistung beziehen, die ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 175.000 haben. Diese neue Grenze gilt für alle Kinder, die nach dem 01.04.2025 geboren werden.
Neuheit Nr. 2: Das gilt auf Dienstreisen
Egal, ob Ihre Kolleginnen und Kollegen mit dem Dienst- oder dem Privatfahrzeug dienstlich unterwegs sind. Ab sofort müssen nicht mehr alle Papiere im Original mitgeführt werden. Ab sofort können Autofahrer eine App mit dem digitalen Fahrzeugschein herunterladen.
Stand (22.04.2025)