Das hat gerade noch gefehlt: Als Betriebsrat müssen Sie den Wahlvorstand bestellen oder kurz vor dem Ende Ihrer Amtszeit noch andere wichtige Beschlüsse fassen – und dann fallen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium, zum Beispiel wegen Krankheit, länger aus. Da gibt’s nur eins: Um die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten, müssen ein oder mehrere Ersatzmitglieder nachrücken. Einen förmlichen Beschluss brauchen Sie dafür nicht. Ersatzmitglieder rücken per Einladung nach. Und die können Sie wie folgt formulieren.
Muster: So schnell rückt ein Ersatzmitglied nach
Liebe(r) Frau/Herr …,
da die Kollegin Frau … in der Zeit vom … bis … krankheitsbedingt verhindert ist, rücken Sie als Ersatzmitglied für diesen Zeitraum in den Betriebsrat nach (§ 25 Abs. 1 BetrVG).
Sie sind daher herzlich zu unserer nächsten Betriebsratssitzung am … um … Uhr in Raum … eingeladen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Nachricht und teilen Sie uns unverzüglich mit, ob Sie bereit sind, als Ersatzmitglied nachzurücken.
Mit freundlichen Grüßen,
Betriebsratsvorsitzende(r)
(Stand: 09.02.2026)

