Im Moment sind Angriffe auf Politiker das große Thema. Aber was ist mit denen, die jeden Tag für Recht und Ordnung auf den Straßen sorgen. Eins steht jetzt jedenfalls: Wer im Amt verletzt wird, kann Schmerzensgeld verlangen. Auch wenn der Täter betrunken war.
7.000 € Schmerzensgeld
Der Fall: Ein Polizeibeamter war zu einem Einsatz gerufen worden. Dort fand er auf einer Parkbank einen schlafenden Mann neben einer halb leeren Whiskey-Flasche an. Auf Ansprache sprang der Schlafende plötzlich auf. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem die Whiskey-Flasche brach und am Handgelenk des Ordnungshüters eine Sehne durchtrennte. Die Folge: 1 ½ Monate Dienstunfähigkeit, danach erstmal Innendienst und Bewegungseinschränkungen an der Hand. 15.000 € Schmerzensgeld verlangte der Polizist deshalb von dem Betrunkenen.
Das Urteil: Der Beamte bekommt immerhin 7.000 €. Das Gericht glaubte zwar nach der Zeugenbefragung der mit ihm zum Einsatz gefahrenen Kollegin, nachdem diese den Tatverlauf bestätigt hatte. Weil der Betrunkene aber zur Tatzeit 1,38 Promille Alkohol im Blut hatte und damit nicht mehr ganz Herr seine Sinne war, reduzierte das Gericht das Schmerzensgeld (LG Lübeck, Pressemitteilung vom 09.05.2024, 3 O 277/21)
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Um das Schmerzensgeld einzutreiben, müssen im Amt verletzte Kolleginnen und Kollegen einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Ist beim Täter nichts zu holen, sollten sich die Kolleginnen und Kollegen an den Dienstherrn – wie in diesem Fall das Land Schleswig-Holstein – wenden, der dann das Schmerzensgeld übernimmt und weiter versuchen kann, das Geld einzutreiben.
(Stand: 3/2024)