
Was Sie als Schwerbehindertenvertretung zum Zusatzurlaub für Schwerbehinderte wirklich wissen sollten
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, der über den regulären Jahresurlaub hinausgeht, gemäß § 208 SGB IX. Dieser kommt zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch hinzu und





