Aktuelles Urteil: Der Werkstattrat ersetzt keine Schwerbehindertenvertretung!
Auch behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten arbeiten, dürfen an den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Was eigentlich selbstverständlich erscheint, sah der Wahlvorstand eines Sozialunternehmens in Hessen anders und ließ die Rehabilitanden nicht zur Wahl zu. Wahlvorstand nahm nicht alle Beschäftigen auf die Wahlliste Mehrere Mitarbeiter des Sozialunternehmens, das neben ambulanten und teilstationären Diensten auch Wohnstätten […]
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