Neue Kolleginnen und Kollegen für Ihren Betrieb. Für Sie als Betriebsrat ist das ein Grund zur Freude: Denn je mehr Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb beschäftigt sind, desto größer wird Ihr Betriebsrat und desto mehr Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch von ihrer normalen Tätigkeit freigestellt zu werden. Doch es gibt durchaus Gründe für Sie als Betriebsrat eine Einstellung kritisch zu sehen. Welche Rechte Sie dann haben und was Sie tun können.
Die große Übersicht: Das sind Ihre Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen
Maßnahme | Ihr Mitbestimmungsrecht | BetrVG |
Ausschreibung von Arbeitsplätzen | Als Betriebsrat können Sie verlangen, dass vor einer externen Ausschreibung Arbeitsplätze intern ausgeschrieben werden. | § 93 |
Auswahlrichtlinien | Auswahlrichtlinien müssen zusammen mit Ihrem Arbeitgeber erstellt werden. Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht in Form eines Zustimmungsrechts. In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern können Sie als Betriebsrat sogar die Aufstellung einer Richtlinie verlangen – und notfalls sogar per Einigungsstelle erzwingen. | § 95 |
Bewerbungen | Im Bewerbungsverfahren müssen Ihnen als Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen für die Entscheidungsfindung vorgelegt werden. | § 99 |
Einstellungen | Als Betriebsrat können Sie Ihre Zustimmung zu einer Einstellung verweigern. | § 99 |
Fragebogen | Als Betriebsrat haben Sie ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber Personalfragebögen einsetzen möchte. | §94 |
Personalplanung | Ihr Arbeitgeber muss Sie als Betriebsrat unterrichten und über die Personalplanung mit Ihnen als Betriebsrat beraten | § 92 |
Muster: So verlangen Sie eine interne Stellenausschreibung
Der Betriebsrat
An die Geschäftsleitung im Hause
Aufforderung zur internen Stellenausschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider sind in der Vergangenheit mehrfach Stellen neu besetzt worden, ohne dass die freien Arbeitsplätze zuvor durch Sie als Arbeitgeber intern ausgeschrieben worden sind. Für die Zukunft machen wir als Betriebsrat daher von unserem Recht Gebrauch und verlangen vor jeder Neubesetzung eine interne Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG).
Bevor das Stellenangebot für jedermann bekannt gemacht wird, müssen alle freien Stellen … Tage im Intranet und am schwarzen Brett intern verbreitet werden, damit alle Beschäftigten des Betriebs rechtzeitig davon erfahren und die Gelegenheit erhalten, sich darauf zu bewerben.
Wir möchten Sie bitten, in die interne Stellenausschreibung folgende Punkte aufzunehmen:
- gewünschte Bewerbungsunterlagen
- Einstellungstermin
- Abteilung/Betrieb, in dem eine Stelle zu besetzen ist
- Arbeitsplatzbeschreibung
- fachliche Anforderungen
- Vergütung
- Arbeitszeit
- Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten
Diese Aufzählung zeigt nur einen Mindestinhalt von Stellenausschreibungen und kann um weitere Punkte ergänzt werden.
Wir gehen davon aus, dass Sie in Zukunft unter Beachtung der o.g. Punkte in jedem Fall ohne ausdrückliche Aufforderung eine interne Ausschreibung vornehmen werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir als Betriebsrat die Möglichkeit haben, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn eine interne Stellenausschreibung nicht erfolgt ist (§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG).
Mit freundlichen Grüßen …………………………… (Betriebsratsvorsitzender)
Stand (15.08.2023)