Auch das noch: Kurzarbeit „null“ kürzt auch den Urlaub
Kurzarbeit „null“ bedeutet für Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht nur eine Kürzung der Arbeitszeit. Auch der Arbeitslohn sinkt um bis zu einem Drittel. Doch das ist noch nicht alles: Jetzt, wo die Urlaubssaison vor der Tür steht, werden viele Kolleginnen und Kollegen eine böse Überraschung erleben: Denn Kurzarbeit „null“ kürzt auch den Urlaubsanspruch.
Für 3 Monate keinen Urlaubsanspruch
Der Fall: Eine Kollegin aus der Systemgastronomie war im vergangenen Jahr in den Monaten Juni, Juli und Oktober auf Kurzarbeit „null“ gesetzt. Im September 2020 gewährte der Arbeitgeber ihr 11,5 Tage Urlaub – gekürzt um 3,5 Tage für die drei Monate, in der sie wegen der Kurzarbeit gar nicht gearbeitet hatte. Zu wenig, fand die Kollegin. Die Kurzarbeit sei weder auf ihren Wunsch erfolgt, noch sei diese Arbeitszeitform als Freizeit zu bewerten. Denn als Arbeitnehmerin unterliege sie in der Kurzarbeit Meldepflichten und müsse auch jederzeit auf Anordnung des Arbeitgebers bei Beendigung der Kurzarbeit zurück an ihren Arbeitsplatz. Deshalb verlangte sie ihren vollen Urlaubsanspruch für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 14 Tagen.
Das Urteil: Die Kürzung des Urlaubs ist rechtens. Während der Kurzarbeit „null“ hat die Kollegin keine Urlaubsansprüche erworben (§ 3 BUrlG). Einen fehlenden Erholungszweck sahen die Richter nicht, weil durch die vollständige Freistellung von der Arbeit die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag aufgehoben werden (LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2021, 6 Sa 824/20).
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Unter Berufung auf dieses Urteil haben viele Arbeitgeber ihren Kolleginnen und Kollegen, für jeden vollen Monat in Kurzarbeit „null“ den Urlaubsanspruch für 2020 um 1/12 gekürzt. Als Betriebsrat sollten Sie diesen Kolleginnen und Kollegen empfehlen, am vollen Urlaubsanspruch festzuhalten und sich anwaltlich wegen des Verfalls des Anspruchs beraten lassen. Das LAG Düsseldorf hat nämlich die Revision vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen, wo der Fall sicher bald landen und entschieden wird.
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