Der Betriebsrat ist eine Interessenvertretung, die von den Arbeitnehmern im Betrieb gewählt wird. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verbessern. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei allen wichtigen Entscheidungen im Betrieb, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Dazu gehören z.B. Einstellungen, Entlassungen oder Umstrukturierungen, Arbeitsbedingungen und Löhne. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und setzt sich für deren Rechte und Anliegen ein. Der Betriebsrat hat bestimmte Informations- und Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind, um seine Arbeit effektiv ausüben zu können.
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