Der Urlaub für Arbeitnehmer ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und hat die Gewährung von Erholungszeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ziel. Die Urlaubstage sind im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgelegt und richten sich nach der Beschäftigungsdauer und der wöchentlichen Arbeitszeit.
Mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr stehen Arbeitnehmern in Deutschland in der Regel zu. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies vier Wochen Urlaub. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Urlaubsanspruch. In einigen Branchen, z. B. im Baugewerbe oder im Hotel- und Gaststättengewerbe, gibt es längere Urlaubszeiten.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, den Zeitpunkt seines Urlaubs selbst zu bestimmen. Dies geschieht in Absprache mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann aber auch bestimmte Zeiträume festlegen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber den Urlaub rechtzeitig genehmigt und dem Arbeitnehmer eventuelle Ablehnungsgründe mitteilt.
Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sein Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht mit anderen Freistellungen oder Ausgleichszeiten verrechnen. Der Urlaub ist eine gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem Arbeitsentgelt und den noch offenen Urlaubstagen.
Insgesamt ist der Urlaub ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dazu, dem Arbeitnehmer die notwendige Erholungszeit zu ermöglichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub rechtzeitig zu genehmigen und dem Arbeitnehmer zu gewähren.
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