Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das in wirtschaftlichen Krisenzeiten eingesetzt wird. Es dient der Sicherung von Arbeitsplätzen. Um einen Personalabbau zu vermeiden, wird die Arbeitszeit der Beschäftigten vorübergehend reduziert. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten während dieser Zeit Kurzarbeitergeld vom Staat.
Kurzarbeit kann sowohl von Unternehmen als auch von Arbeitnehmern beantragt werden. Voraussetzung ist ein erheblicher Arbeitsausfall, der auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen und vorübergehend ist. Auftragsmangel, Lieferengpässe oder die Corona-Pandemie sind typische Gründe für Kurzarbeit.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern). Dieser Prozentsatz erhöht sich ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern). Die Dauer der Kurzarbeit ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
Kurzarbeit ist für Unternehmen und Arbeitnehmer eine Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen oder zur Insolvenz. Sie ist ein Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Überbrückung der wirtschaftlichen Krise. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann Kurzarbeit jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden sein, da das Kurzarbeitergeld in der Regel niedriger ist als das reguläre Arbeitsentgelt.
Insgesamt ist Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten.
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