Gehaltsbenachteiligung? Diese Einsichtsrechte in Gehaltslisten haben Sie als SBV
Eine Studie des IAB zeigt es: Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen werden im Schnitt schlechter bezahlt als nichtbehinderte Kollegen. Doch da der Verdienst normalerweise nur dem Arbeitgeber oder Dienstherr und den Kollegen bekannt ist, fällt das selten auf. Doch Sie haben die Möglichkeit, diesen Umstand zu prüfen. Als Schwerbehindertenvertretung dürfen Sie in die Lohn- und Gehaltslisten […]
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