„4 Wochen unentschuldigt gefehlt: Erwirbt der Kollege in dieser Zeit noch neuen Urlaub?“
Frage: Erwirbt ein Kollege Urlaubsansprüche auch dann, wenn er unentschuldigt der Arbeit fernbleibt? Im konkreten Fall sind es bereits vier Wochen, in denen unser Kollege ununterbrochen unentschuldigt fehlt. Antwort: Das Problem ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Kollegen weder beendet ist noch ruht. Nur in diesen beiden Fällen entsteht kein neuer Urlaub zugunsten Ihres Kollegen. Hinzu kommt: […]
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