Frage: Unser Arbeitgeber möchte auf Anraten seines Versicherungsberaters eine betriebliche Altersvorsorge einführen. Als Betriebsrat finden wir das natürlich erstklassig. Allerdings fragen wir uns dabei auch, wie es dabei um unsere Mitbestimmungsrechte steht. Wie sehen Sie das?
Antwort: Ihr Arbeitgeber darf Sie bei der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge auf keinen Fall links liegen lassen. Insgesamt haben Sie diese 3 Mitbestimmungsrechte:
Mitbestimmungsrecht Nr. 1 | Bei der Erstellung eines Verteilungsplans, in dem geregelt wird, wie und nach welchem Schlüssel die bereitgestellten Mittel verteilt werden. |
Mitbestimmungsrecht Nr. 2 | Bei einer Sozialeinrichtung, wie der Pensionskasse auf deren Form, Ausgestaltung und Verwaltung. |
Mitbestimmungsrecht Nr. 3 | Bei der Kürzung von bereitgestellten Mitteln darauf, welche neuen Verteilungsgrundsätze gelten sollen. |
Werden Grundsätze für die Verteilung der Mittel aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Altersvorsorge neu geregelt, dürfen Sie als Betriebsrat verlangen, beteiligt zu werden. Dies gilt aber nur, wenn der aktive Teil der Belegschaft davon betroffen ist. Für Arbeitnehmer, die sich schon in Ruhestand befinden, erkennen die Gerichte kein Mitbestimmungsrecht an!
Stand (06.05.2024)