Hamburger Modell: Die Wiedereingliederung ist auch im Schnellverfahren möglich
Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen haben einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“. Und sie können diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber notfalls auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. Selbst dann, wenn der Renteneintritt kurz bevorsteht. Wiedereingliederung kurz vor der Rente? Seit 46 Jahren war ein schwerbehinderter Kollege (GdB von 90) schon bei seinem Unternehmen […]
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