Ihre Beteiligungsrechte bei der krankheitsbedingten Kündigung
Im Fall einer Kündigung einer schwerbehinderten Kollegin oder eines Kollegen muss Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr Sie als Schwerbehindertenvertretung vor jeder Kündigung anhören § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Wichtig: Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne die erforderliche Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Im […]
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