Aktuelles für Mitbestimmungsorgane

„Darf im Bewerbungsverfahren nach der Schwerbehinderung gefragt werden?“
Frage: Unser Arbeitgeber möchte ab sofort bei Einstellungsverfahren die Frage nach der Schwerbehinderung stellen. Er gibt an, dass es für die Organisation des Arbeitsbetriebes notwendig sei,

Betriebsratswahl 2026: Zum ersten Mal darf online abgestimmt werden
Nichts geht mehr? Von wegen: Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 nun doch noch das neue Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Eine Neuheit setzt Sie als

Diskriminierung im Bewerbungsverfahren wegen Schwerbehinderung? Worauf Sie als SBV achten sollten
Besonders im Bewerbungsverfahren fühlen sich Schwerbehinderte wegen ihrer Behinderung häufig benachteiligt. Dass Ihr Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber nicht benachteiligen darf, bestimmt zwar das § 164

Private Handys: Lassen sich Gespräche am Arbeitsplatz wirklich verbieten?
Frage: In unserer Dienststelle gibt’s Ärger: Immer mehr Kolleginnen und Kollegen telefonieren während der Arbeitszeit mit ihrem eigenen Handy aus privaten Gründen. Das passt der Dienststellenleitung

Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter: Ein wichtiges Ziel für Ihr Unternehmen
Bei der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer können Sie als Schwerbehindertenvertretung das Zünglein an der Waage sein. Warum? Weil Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren bei der

Historische Fehlzeiten 2024: Dieses Rezept hilft sofort
Historisch hoch. So bezeichnete die zusammengerechnet größte gesetzliche Krankenversicherung die Krankheitstage im Jahr 2023 in deutschen Betrieben. Jetzt ist der neue AOK-Fehlzeitenreport da – und
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„Praktimedia“ steht für die Aufbereitung von Inhalten unserer Publikationen, Ratgeber und Informationsdienste ausgerichtet auf Ihre Praxis als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Eben Medien für die Praxis.
Es geht uns darum, komplizierte Gesetze und Vorschriften für Sie als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung in praktisches, anwendungsorientiertes Wissen zu übersetzen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind. Egal was sich ändert, egal welche neuen Regeln der Gesetzgeber und die Gerichte aufstellen. „Praktische Medien – Praktimedia“ – das ist unser Versprechen für Sie.
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