Aktuelles für Mitbestimmungsorgane

Personalratsschulungen: Ohne diese Angaben muss der Dienstherr die Kosten nicht zahlen
Fortbildung ist für Sie als Personalrat wichtig. Schließlich sollen Sie mit Ihrer Dienststellenleitung auf Augenhöhe verhandeln können. Dazu gehört aber auch, dass im Vorfeld bei

Hamburger Modell: Die Wiedereingliederung ist auch im Schnellverfahren möglich
Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen haben einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“. Und sie können diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber notfalls auch im

Jubiläumszahlungen: Wie sieht es hier mit der Mitbestimmung als Betriebsrats aus?
Frage: Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen bisher bei einer Betriebszugehörigkeit von 10, 20 oder 25 Jahren eine Jubiläumszahlung in Höhe von 500 €, 1.000 € bzw.

Pflichtverstoß: Was der Dienstherr duldet, ist kein Kündigungsgrund
Ein Auge zugedrückt hatte ein Arbeitgeber über mehrere Jahre. Dann kündigte er. Doch was lange geduldet wird, kann kein Kündigungsgrund mehr sein. Auch nicht im

Ist-Situation: So analysieren den aktuellen Zustand der Inklusion
Damit Sie die Ausgangslage für die Inklusionsvereinbarung analysieren können, müssen Sie zunächst gemeinsam mit allen Beteiligten einen einheitlichen Informationsstand festlegen. Der erste Schritt auf dem

Wie Sie sofort die Kommunikation mit dem Arbeitgeber verbessern
In vielen Betrieben funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat nicht. Dabei liegt das oft gar nicht am Arbeitgeber. Und erst recht nicht an
Über Uns

„Praktimedia“ steht für die Aufbereitung von Inhalten unserer Publikationen, Ratgeber und Informationsdienste ausgerichtet auf Ihre Praxis als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Eben Medien für die Praxis.
Es geht uns darum, komplizierte Gesetze und Vorschriften für Sie als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung in praktisches, anwendungsorientiertes Wissen zu übersetzen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind. Egal was sich ändert, egal welche neuen Regeln der Gesetzgeber und die Gerichte aufstellen. „Praktische Medien – Praktimedia“ – das ist unser Versprechen für Sie.
Kontakt Praktimedia GmbH
Sie können uns wie folgt erreichen:
Telefon: +49 931 87098798
Telefax: +49 931 4170 497
E-Mail: kundenservice (at) praktimedia.de
Unsere Anschrift (Kundendienst):
Leserservice/Abonnentenbetreuung:
DataM Services GmbH, Max-Planck-Str.7/9, 97082 Würzburg