Eine Kündigung wegen Krankheit ist eine der schwersten. Für den Arbeitgeber oder die Dienststellenleitung, für Sie als SBV und erst recht für die Kollegin oder den Kollegen, dem die Kündigung droht. Denn diese Kündigung stößt immer auf Unverständnis. Eine Krankheit ist schließlich keine Pflichtverletzung oder Arbeitsverweigerung. Doch es gibt einen Ausweg und die heißt: BEM.
BEM: Das steckt dahinter
Gemeint ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), mit dem versucht werden soll, die erkrankte Kollegin oder den erkrankten Kollegen wieder an seine alte Leistungsfähigkeit heranzuführen (§§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
Schnell-Übersicht: Das sind die 9 Vorteile des BEM
1. Vorteil | Ihre Kollegin oder Ihr Kollege wird schneller wieder gesund. |
2. Vorteil | Fachkräfte bleiben erhalten. |
3. Vorteil | Die Kosten, die durch die Fehlzeiten entstehen, sinken. |
4. Vorteil | Die Identifikation Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit dem Betrieb oder der Dienststelle wächst. |
5. Vorteil | Das Image Ihrer Firma oder Dienststelle verbessert sich und lockt neue Mitarbeiter an. |
6. Vorteil | Die Ursachen für Krankheiten werden entdeckt und abgestellt. |
7. Vorteil | Andere Kolleginnen und Kollegen werden nicht mehr so schnell krank. |
8. Vorteil | Blaumacher, die andere Kolleginnen und Kollegen durch ihr Verhalten belasten, werden enttarnt. |
9. Vorteil | Nachahmer werden abgeschreckt. |
Schnell-Check: Wann das BEM sogar Pflicht ist
Ihre Kollegin oder Ihr Kollege ist | Ja | Nein |
innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ohne Unterbrechung krank. | ||
wiederholt arbeitsunfähig. |
Haben Sie gerade nur einmal „Ja“ angekreuzt, muss das betriebliche Eingliederungsmanagement durchgeführt werden.
Tipp: Auch wenn das BEM nicht immer Pflicht ist, sollten Sie sich mit zusammen mit Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber bzw., Ihrer Dienststellenleitung darüber abstimmen, es trotzdem vor jeder sich anbahnenden krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen. Denn das BEM gibt auch dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn Handlungssicherheit: Schlägt es fehl oder lehnt die Kollegin oder der Kollege die Durchführung des BEM ab, erhöhen sich die Chancen auf eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung.
Die 3 Ziele des BEM
Ziel Nr. 1 | Die Arbeitsunfähigkeit Ihrer Kollegin oder Ihres Kollegen wird überwunden. Sie oder er kehrt dauerhaft zur ursprünglichen Leistungsfähigkeit zurück. |
Ziel Nr. 2 | Mit den durch das BEM ermittelten Leistungen oder Hilfen wird weiteren Krankheiten – auch von anderen Kolleginnen und Kollegen – vorgebeugt. |
Ziel Nr. 3 | Der Arbeitsplatz bleibt erhalten. |
Für wen das BEM gilt
Das BEM gilt übrigens für alle regulären Kolleginnen und Kollegen. Also nicht für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern für alle Vollzeitbeschäftigten und auch für
- teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen,
- 450 €-Jobber oder
- Kolleginnen und Kollegen im Home-Office.
7 Schritte: So läuft das BEM ab
Schritt Nr. 1 | Analysieren Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Fehlzeiten in Ihrem Betrieb und prüfen Sie, wer mehr als 6 Wochen ununterbrochen krank war. |
Schritt Nr. 2 | Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber alle Unterlagen, die mit der krankheitsbedingten Abwesenheit des betroffenen Mitarbeiters zu tun haben, vorlegen. |
Schritt Nr. 3 | Ihre Kollegin oder Ihr Kollege wird zu einem Erstgespräch eingeladen und über den Sinn und Zweck des BEM informiert. Lehnt Ihre Kollegin oder Ihr Kollege das BEM ab, ist das Verfahren beendet. |
Schritt Nr. 4 | Im Rahmen des Erstgesprächs werden Informationen über eventuelle betriebliche Umstände gesammelt, die zu der Erkrankung des Mitarbeiters geführt haben können. |
Schritt Nr. 5 | Mit Ihrer Kollegin oder Ihrem Kollegen wird nach einer Lösung gesucht, wie die Arbeitsbedingungen verändert werden können, um künftigen Erkrankungen vorzubeugen. |
Schritt Nr. 6 | Tragen Sie dazu bei, dass die mit Ihrer Kollegin oder Ihrem Kollegen besprochenen Maßnahmen auch umgesetzt werden und ziehen Sie hierzu auch die betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt hinzu. |
Schritt Nr. 7 | Überprüfen Sie, ob die besprochenen Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Reduzierung der Arbeitszeit, wirken. Ist das der Fall, kann das BEM beendet werden. |
Tipp: Verfolgen Sie nach Abschluss des BEM die Fehlzeiten Ihrer Kollegin oder Ihres Kollegen weiter und suchen Sie in regelmäßigen Zeitabständen das persönliche Gespräch, um einer drohenden Kündigung weiter vorzubeugen.
Stand (26.02.2025)