Whistleblowing. Was so nett klingt, kann für Ihre Dienststellenleitung zu einer echten Gefahr werden. Denn jede Kollegin und jeder Kollege kann den Dienstherrn anschwärzen. Beim Finanzamt, bei der Arbeitsschutzbehörde – sogar bei der Staatsanwaltschaft! Doch soweit sollte es besser gar nicht kommen. Es gibt eine bessere Methode, um mit Beschwerden Ihrer Kolleginnen und Kollegen umzugehen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Sie als Personalrat.
Compliance-Officer: Was dieses Amt bedeutet
Der beste Schutz, damit interne Missstände nicht an die Öffentlichkeit gelangen, ist die Benennung eines innerbetrieblichen Compliance-Officers. Er ist der offizielle Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Dienststelle. Das Ziel: Bei ihm können alle ihre Beschwerden loswerden.
Wichtiger Hinweis: Viele Kolleginnen und Kollegen, die Ihren Dienstherrn anzeigen oder anderswie öffentlich an den Pranger stellen wollen, suchen vor allem eins: Aufmerksamkeit für die eigenen Probleme. Der Compliance-Officer hilft dabei, interne Lösungen zu finden, anstatt die Öffentlichkeit zu suchen.
Wer sich für die Position eignet
In den meisten Fällen arbeitet der Compliance Officer eng mit den Bereichen der internen Revision und des Controllings zusammen. Deshalb empfiehlt es sich, gleich einen erfahrenen Mitarbeiter aus einer dieser Abteilungen zum Compliance Officer zu berufen. Am besten geeignet sind Kolleginnen und Kollegen mit einem abgeschlossenen Studium in den Bereichen
- Recht,
- Wirtschaft,
- Finanzen oder
- Buchhaltung.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Achten Sie darauf, dass der Compliance-Officer in Ihrer Dienststelle als solcher zertifiziert ist und vom Dienstherrn regelmäßig zu Weiterbildungen und Trainings geschickt wird. Natürlich – ähnlich wie bei Ihnen als Persoalrat – auf Kosten der Dienststelle.
Das sind die Aufgaben eines Compliance-Officers
Der Compliance Officer ist eine Rückversicherung dafür, dass Missstände in Ihrer Dienststelle nicht öffentlich gemacht und ausgeschlachtet werden. Nichts ist schädlicher für das Image Ihrer Dienststele– auch gerade wenn es um die Suche nach neuen gut qualifizerten Kolleginnen und Kollegen oder um die Einstellung von Auszubildenden geht.
Aufgabe Nr. 1: Der Compliance Officer soll eine interne Lösung bei Verstößen gegen Vorschriften von Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten erarbeiten.
Ausgabe Nr. 2: Außerdem sollte er damit beauftragen sein, eine Richtlinie zu erarbeiten, wie bei Beschwerden allgemein vorzugehen ist, zum Beispiel
- an wen sie weiterzugeben sind,
- bis wann sie bearbeitet sein müssen,
- wer dem Beschwerdeführer antwortet und als Gesprächspartner zur Verfügung steht.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Spätestens hier kommen Sie als Personalrat ins Spiel: Die von Ihrem Compliance Officer entworfene Richtlinie zum Umgang mit Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen sollten Sie mit Ihrem Dienstherrn allgemeinverbindlich machen. Das geht am besten und einfachsten über eine Dienstvereinbarung, die Sie mit Ihrer Dienststellenleitung schließen.
Wichtiger Hinweis: Der interne Umgang mit Beschwerden Ihrer Kolleginnen und Kollegen betrifft selbstverständlich die betriebliche Ordnung und das Verhalten Ihrer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz. An Ihrer Mitbestimmung als Personalrat führt also sowieso kein Weg vorbei. Sie können sogar initiativ werden und eine solche Regelung verlangen.
Der Vorteil: Die Angelegenheiten und Beschwerden bleiben intern und werden nur einem sehr kleinen Kreis von Mitarbeitern bekannt.
Ombudsmann als externe Lösung
Eine andere Möglichkeit zur präventiven Konfliktbewältigung ist die Schaffung eines sogenannten externen Ombudsmannes (zum Beispiel ein Rechtsanwalt), der für die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Dienststelle via Telefon-Hotline ständig erreichbar sein muss.
Das sind die Vorteile eines Compliance Officers
Kolleginnen und Kollegen, die sich beschweren, sind nicht automatisch Denunzianten. Im Gegenteil: Der richtige Umgang mit Beschwerden hat für Ihre Dienststelle viele Vorteile.
Durch ein gutes Beschwerdemanagement und die Berufung eines Compliance Officers lässt sich einiges aufdecken oder vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel
- Gesetzesverstöße, etwa bei Bestechlichkeit,
- interne Missstände, wie etwa Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen,
- Bagatellisierung von Schadensfällen,
- Unterdrückung und Vernichtung von belastenden Dokumenten, etwa Akten- oder Datenlöschungen nach Mitarbeiterbespitzelung.
Stand (03.03.2025)