
Aktuelles Urteil: Der Werkstattrat ersetzt keine Schwerbehindertenvertretung!
Auch behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten arbeiten, dürfen an den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Was eigentlich selbstverständlich erscheint, sah der Wahlvorstand eines Sozialunternehmens in




