Frage: Nach Angaben unserer Geschäftsführung steht es aus wirtschaftlicher Sicht schlecht für unser Unternehmen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen das ändern. Unter anderem soll eine Abteilung im Betrieb geschlossen werden, die dort erledigten Aufgaben fremd vergeben und die dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen betriebsbedingt gekündigt werden. Darunter ist auch ein Mitglied unseres Betriebsrats. Wäre seine betriebsbedingte Kündigung überhaupt rechtens?
Antwort: Ja, die betriebsbedingte Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig. Am einfachsten prüfen Sie die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung Ihres Kollegen aus dem Betriebsrat mit Hilfe des folgenden Schnell-Checks:
Ja | Nein | |
Die Kündigung beruht auf einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, wie zum Beispiel bei einem Outsourcing des Arbeitsplatzes, auf dem das Betriebsratsmitglied beschäftigt ist. | ||
Durch diesen betrieblichen Grund fällt der Arbeitsplatz des Betriebsratsmitglieds dauerhaft weg. | ||
Das Arbeitsverhältnis macht infolge des Wegfalls der bisherigen Tätigkeit des Betriebsratsmitglieds objektiv keinen Sinn mehr. | ||
Es lässt sich darlegen, dass die Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. | ||
Ihr Arbeitgeber kann in einem späteren Prozess vor dem Arbeitsgericht außerdem beweisen, dass die Weiterbeschäftigung auch zu veränderten Bedingungen, wie z. B. durch eine Umschulung des Betriebsratsmitglieds, nicht mehr möglich ist. | ||
Vor der Kündigung muss der restliche Betriebsrat um die Zustimmung zu der geplanten Kündigung des Kollegen gebeten werden (§ 103 BetrVG). |
Nur wenn Sie gerade ausnahmslos „Ja“ angekreuzt haben, hat die fristlose Kündigung des Betriebsratskollegen aus betriebsbedingten Gründen auch wirklich Aussicht auf Erfolg.
Stand (26.08.2024)