Neues Betriebsrätemodernisierungsgesetz:
Was sich jetzt für Sie als Betriebsrat ändert
Das stand schon länger auf der Agenda. Jetzt hat die Bundesregierung es endlich verabschiedet: Das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Die neuen Regelungen betreffen dabei ein paar alte Hüte, bei denen schon länger Änderungsbedarf bestand. Es enthält aber auch einige brandaktuelle Neuheiten, die erst durch die Corona-Pandemie erforderlich geworden sind – und die Ihr altes Leben als Betriebsrat völlig auf den Kopf stellen können.
Am 31.03.2021 verabschiedet
Am Ende ging dann doch alles recht schnell: Nur 3 Tage vor Weihnachten lag der Gesetzentwurf vor, am 31.03.2021 hat das Bundeskabinett das neue Gesetz durchgewunken. Jetzt muss die Vorlage noch durch Bundestag und Bundesrat. Damit ist der Weg frei für ein paar wesentliche Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Betriebsrat haben werden. Dazu gehören vor allem
- erhebliche Erleichterungen bei Betriebsratsgründungen und -wahlen,
- einige Änderungen bei der Wahl von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV),
- deutliche Vereinfachungen bei der digitalen Betriebsratsarbeit,
- mehr Mitbestimmungsrechte bei mobiler Arbeit
- neue Rechte für Sie als Betriebsrat bei der betrieblichen Weiterbildung und
- endlich werden Sie als Betriebsrat beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eingebunden
Näheres zum Thema die 5 Regeln zur Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.
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