Kurz vor Betriebsratswahl Seminar besuchen erlaubt
Kurz vor Betriebsratswahl: Warum Sie jetzt noch Seminare besuchen dürfen
Man lernt nie aus. Das gilt besonders für Sie als Betriebsratsmitglied – und zwar selbst jetzt, nur ein paar Wochen vor der Wahl. Dabei müssen Sie dem Arbeitgeber noch nicht einmal die Erforderlichkeit nachweisen.
Bei Schulungsbedarf zahlt der Arbeitgeber immer
Egal, ob die Amtszeit bald vorüber ist: Haben Sie oder ein Kollege aus dem Betriebsrat Schulungsbedarf, können Sie im Betrieb den Beschluss zum Besuch eines Seminars fassen und Ihr Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen. Das gilt jedenfalls für Grundlagenseminare, wie etwa
- zum Betriebsverfassungsrecht oder
- zum Kündigungsrecht,
wenn die Kollegin oder der Kollege erst jetzt kurz vor der Wahl neu in den Betriebsrat gewählt worden ist.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Kollegin oder der Kollege aus dem Betriebsrat in der verbleibenden Amtszeit das im Rahmen der Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen nicht mehr braucht (BAG, 07.05.2008, 7 AZR 90/07).
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Beim Besuch von Grundlagenseminaren müssen Sie dem Arbeitgeber also zu keiner Zeit – auch nicht kurz vor der Wahl – die Erforderlichkeit einer Teilnahme nachweisen. Aber Vorsicht: Beschlüsse zu Seminarbesuchen zu exotischeren Themen, wie zum Beispiel zum Interessenausgleich und Sozialplan oder zum Wirtschaftsausschuss, sollten Sie jetzt so kurz vor der Wahl überdenken. In diesen Fällen kann es sein, dass der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, weil der aktuelle Anlass für die Vermittlung des Wissens an das betreffende Betriebsratsmitglied fehlt und deshalb die Kostenübernahme ablehnt.
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