„Briefwahl oder Urne: Wie lassen wir am besten wählen?“
Frage: Im Betriebsrat stellen wir uns gerade die Frage, ob wir in unserem Betrieb besser nur per Briefwahl abstimmen dürfen, weil die Stimmabgabe an der Urne ziemlich viel Aufwand und Organisation bedeutet. Ist die Briefwahl schon der Normalfall? Falls nicht, was müssen wir bei der Stimmabgabe an der Urne wirklich beachten, damit alles so verläuft, wie es sein muss?
Antwort: Der Betriebsrat wird in „geheimer und unmittelbarer Wahl“ gewählt. „Geheim“ bedeutet, dass jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen darf. Dafür muss der Wahlvorstand eine Wahlurne und eine Art Wahlkabine aufstellen. „Unmittelbar“ bedeutet, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme persönlich abgeben muss.
Die Abgabe der Stimme an der Wahlurne ist der Normalfall. Ausnahmsweise können Ihre Kolleginnen und Kollegen beim Wahlvorstand Briefwahl beantragen, wenn sie am Wahltag wegen der Abwesenheit vom Betrieb ihre Stimme nicht persönlich abgeben können. Der Briefwahlantrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei muss stichwortartig begründet werden, weshalb Sie am Tag der Wahl aller Voraussicht nach nicht im Betrieb anwesend sein werden.
Der Antrag des Arbeitnehmers muss spätestens drei Tage vor der Durchführung der Wahlversammlung (Tag der Wahl) beim Wahlvorstand eingehen.
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