Betriebsrat Nachtschicht Zulage
Frage: Ich bin noch nicht lange im Betriebsrat. Früher habe ich im Schichtbetrieb gearbeitet. Doch seit ich in den Betriebsrat gewählt worden bin, setzt mich die Geschäftsführung laut Dienstplan nur noch in der Tagesschicht ein. Damit bin ich auch grundsätzlich einverstanden. Weil ich jetzt tagsüber auch meine Betriebsratsarbeit verrichte, sind aber meine Nachtzuschläge weggefallen. Ist das so in Ordnung.
Antwort: Ja, das ist es. Als Betriebsrat bekommen Sie die Zeiten, in denen Sie Ihrer Amtstätigkeit nachgehen, genauso bezahlt, wie wenn Sie stattdessen gearbeitet hätten. Das ist in Ihrem Fall tagsüber. Damit fallen keine Nachtzuschläge an. Also ist eine Betriebsrat Nachtschicht Zulage nicht immer fortzuzahlen.
Problematisch wird das schon, wenn Sie von der Geschäftsführung nach der Wahl laut Dienstplan in der Tagesschicht eingesetzt werden und Sie als Betriebsrat – wie es Ihre Aufgabe ist – die jeweiligen Dienstpläne „durchwinken“. Dann gilt der Dienstplan nämlich auch für Sie als Betriebsrat – und Sie haben der Arbeitszeit damit zugestimmt.
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