Überstunden Vergütung Betriebsrat. Überstunden sind Arbeit – und müssen bezahlt werden. Aber Vorsicht mit Vergütungsregelungen. Eine pauschale Bezahlung von Überstunden kann unwirksam sein. Darauf sollten Sie als Betriebsrat beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung achten.
9 freie Tage im Jahr als Ausgleich: So geht’s nicht
Der Fall: Eine Gewerkschaft hatte mit dem Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung zu Überstunden getroffen. Darin stand, dass Gewerkschaftssekretäre für geleistete Überstunden pauschal neun freie Tage pro Kalenderjahr bekommen. Für alle anderen galt: Für jede Überstunde gab es einen Zuschlag von 30 %. Ein Gewerkschaftssekretär klagte insgesamt 9.345,84 € als Vergütung für geleistete Überstunden ein.
Das Urteil: Die Betriebsvereinbarung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn bei einigen Kollegen wird nur eine pauschale Überstundenzahl vergütet, bei anderen aber nicht (Bundesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2019, 44 Ca 8580/18). Überstunden Vergütung Betriebsrat sind somit gleich zu regeln wie für alle anderen auch.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Achten Sie als Betriebsrat also darauf, dass bei einer Betriebsvereinbarung zum Thema „Überstunden“ für vergleichbare Kollegen nicht ohne Sachgrund unterschiedliche Regelungen gelten
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