Betriebsratswahl 2022: Jetzt sinkt das Wahlalter auf 16 Jahre
Am 28.05.2021 hat das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz – über das „Betriebsrat aktuell“ als erster Informationsdienst für Betriebsräte berichtet hat – nun auch den Bundesrat passiert. Dabei ist noch eine weitere Neuheit verabschiedet worden.
Neuheit: Jetzt dürfen 16jährige ihr Kreuzchen machen
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes und damit rechtzeitig vor den regelmäßigen Betriebsratswahlen, die vom 01.03.2022 bis zum 31.05.2022 abgehalten werden, sinkt das Mindestalter für die Wahlberechtigung von bisher 18 Jahre auf 16 Jahre. Gleichzeitig fällt die Altersgrenze bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die im Herbst 2022 wiedergewählt werden, komplett weg.
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