Betriebsrat Schulung:
Als Betriebsrat müssen Sie sich ständig fortbilden. Schließlich stellen sich in diesem Amt ständig neue Herausforderungen. Arbeitgeber versuchen die Kosten für die Seminare ihrer Betriebsratsmitglieder regelmäßig zu senken. Das müssen Sie sich nicht immer gefallen lassen!
Das dürfen Sie als Betriebsrat noch selber entscheiden
Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied aus Aachen wollte an einer mehrtätigen Schulung teilnehmen. Das Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Schöne daran: Ein weiterer Kollege aus dem Betriebsrat war schon für dieses Seminar gebucht. Doch der Arbeitgeber machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Seine Meinung: Ein mehrtätiges Seminar sei zu teuer. Er verwies das Betriebsratsmitglied auf eine eintägige Schulung – für 385 €.
Das Urteil: So geht’s nicht. Als Betriebsratsmitglied haben Sie wegen der Teilnahme an einem Seminar einen breiten Beurteilungsspielraum. Das heißt: Sie müssen sich nicht auf jedes Alternativangebot des Arbeitgebers einlassen (Pressemitteilung des Anwaltsvereins vom 16.10.2019 zum Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.02.2019, 8 BVGa 3/19).
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Lassen Sie die Kosten für Seminarbesuche trotzdem nicht aus dem Ruder laufen und vergleichen Sie die Angebote mehrerer Anbieter. Anschließend sollten Sie die Betriebsrat Schulung aussuchen, die bei gleichem Inhalt zum günstigsten Preis zu haben ist. Sonst droht nachher doch noch der Rotstift des Arbeitgebers!
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