Betriebsrat Flug Entschädigung:
Frage: Kürzlich habe ich als Betriebsrat an einem Seminar in Hamburg teilgenommen. Nach der internen Reisekostenvereinbarung in meiner Firma darf ich für längere Strecken auch das Flugzeug nehmen. Diesmal kam es aber zu einem ärgerlichen Zwischenfall: Der Flieger auf dem Rückweg hatte 3 ½ Stunden Verspätung. Ein Freund erklärte mir daraufhin, dass ich bei der Fluggesellschaft dafür 250 € an Entschädigung verlangen kann. Stimmt das und – falls ja – bekomme ich das Geld oder mein Arbeitgeber?
Antwort: Es ist richtig: Bei einer längeren Flugverspätung muss die Airline Ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zahlen. Bei Flügen innerhalb Deutschlands sind das 250 €. Und die Betriebsrat Flug Entschädigung steht nicht Ihrem Arbeitgeber, sondern Ihnen als Betriebsrat persönlich zu. Und das sogar steuerfrei. Am einfachsten prüfen Sie mit dem nachfolgenden Schnell-Check, ob Ihnen die Betriebsrat Flug Entschädigung zusteht.
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