Sommerurlaub: Müssen unsere Kollegen dieses Jahr darauf verzichten?
Frage: Ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Produktionsbetrieb. Durch die Corona-Krise sind unsere Lieferketten unterbrochen. Das heißt, dass wir nicht weiter produzieren können, weil uns die Rohstoffteile fehlen. Unsere Geschäftsführung macht sich nun Gedanken, wie sie darauf reagieren soll. Im aktuellen Monatsgespräch ließ sie schon einmal durchblicken, dass darüber nachgedacht wird, bestimmte Kolleginnen und Kollegen bis Ende April einseitig in Urlaub zu schicken oder – ebenso einseitig – für diesen Zeitraum Betriebsferien anzuordnen. Ist das erlaubt?
Antwort: Nun, in der Krise könnte mehr erlaubt sein, als es bisher der Fall ist. Fakt ist: Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen. Aber nur solange, wie die betreffenden Kolleginnen oder Kollegen nicht schon selber einen Urlaubsantrag gestellt hat. Dann gehen diese Urlaubswünsche grundsätzlich vor.
Wahrscheinlich gibt es in Ihrem Betrieb ohnehin schon einen Urlaubsplan. Der geht dann – wie der einzelne Urlaubsantrag – den betrieblichen Interessen vor. Aber Vorsicht: Wie die Gerichte nachher im einzelnen Fall wegen der besonderen Krisensituation entscheiden, wird sich noch zeigen.
Bei den Betriebsferien gibt’s ohnehin Grenzen: Die dürfen nur eingeführt werden, wenn der Arbeitgeber dafür
- einen betrieblichen Grund – wie zum Beispiel einen zwangsweisen Produktionsstopp – hat und
- die Kolleginnen und Kollegen mindestens über zwei Fünftel des Jahresurlaubs noch frei verfügen können.
Außerdem führt bei der Einführung von Betriebsferien sowieso kein Weg an Ihnen als Betriebsrat vorbei, weil sie hier ein glasklares Mitbestimmungsrecht haben.
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