Kollege in Quarantäne: Wer zahlt ihm jetzt das Gehalt weiter?
Frage: Eben rief mich ein Kollege an, der sich zuvor bei seinem Vorgesetzten abgemeldet hatte, weil er wegen des Verdachts auf eine Corona-Infektion unter häusliche Quarantäne gestellt wurde. Er macht sich nun Sorgen um seinen Lohn. Muss der Arbeitgeber weiterzahlen oder muss der Kollege irgendeinen Antrag stellen, um seinen Lohn wie bisher weiter zu bekommen?
Antwort: Kein Grund zur Sorge. Ihr Kollege muss erstmal nichts tun, außer zu Hause zu bleiben und hoffentlich – falls sich der Verdacht bestätigt – schnell wieder gesund zu werden. Denn die Quarantäne ist vergleichbar mit einer Erkrankung. Das bedeutet für Ihren Kollegen, dass Ihr Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen die Vergütung weiterzahlen muss. Ob Ihr Arbeitgeber sich den für die Dauer der Quaratäne gezahlten Lohn erstatten lassen kann, darüber streiten sogar die Arbeitsrechtler.
Die einen sagen, dass die Quarantäne ein in der Person des Kollegen Grund ist, der ihn daran hindert, wie gewohnt seine Arbeitsleistung zu erbringen. Die Folge: Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn bis zu 6 Wochen weiter.
Die anderen meinen ebenfalls, dass der Arbeitgeber bis zu einer Dauer von 6 Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Allerdings mit der Folge, dass er eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz als Ausgleich für den weiterbezahlten Lohn erhält. Dazu muss der Arbeitgeber aber innerhalb von 3 Monaten eine Antrag auf Zahlung der Entschädigung beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.
Ihrem Kollegen kann dies leidlich egal sein: Er bekommt seinen Lohn für die Dauer der Quarantäne, die meist sowieso nicht länger als 2 Wochen dauert, aber auch im Falle einer anschließenden Erkrankung zunächst voll weiterbezahlt. Nach 6 Wochen zahlt dann die gesetzliche oder private Unfallversicherung Krankengeld. Aber so weit, wird es hoffentlich nicht kommen, denn dann wäre der Krankheitsverlauf schon – was selten vorkommt – eher schwer.
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