Wie Sie dafür sorgen, dass jetzt alle Ihre Kollegen geimpft werden
Ab dem 07.06.2021 dürfen auch Betriebsärzte impfen. Doch das ist nicht der einzige Weg, wie Sie als Betriebsrat dafür sorgen können, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen so schnell wie möglich ihre Impfung bekommen.
Im Juni soll die Impf-Priorisierung aufgehoben werden
Jetzt sind bald alle dran. Geht’s nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, soll die Impf-Priorisierung im Juni aufgehoben werden. Dann kann sich jeder einen Impftermin besorgen. Bis dahin aber wird weiter nach Prioritätsgruppen geimpft. zu denen zählen jetzt auch viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Doch ohne Ihre Hilfe kommen sie nicht an die rettende Spritze, nach der das Leben bald wieder normal sein soll.
Wer jetzt mit der Impfung an der Reihe ist
Schon in der Prioritätsgruppe 3 können deutlich mehr Menschen in Deutschland geimpft werden als zuvor – und damit auch immer mehr Kolleginnen und Kollegen. Alle, die
- über 60 Jahre alt sind und
- an einer chronischen Erkrankung leiden,
sind jetzt an der Reihe.
Das betrifft auch viele Ihrer Kollegen, denn neben schweren Vorerkrankungen, wie sie etwa HIV- oder Schlaganfall-Patienten haben, berechtigen auch Volkskrankheiten, also zum Beispiel
- Asthma oder
- Kreislaufprobleme
zu einer bevorzugten Impfung. Nach Angaben der kassenärztlichen Vereinigung suchen pro Jahr um die 28 Millionen Bundesbürger wegen Kreislaufproblemen einen Arzt auf. Doch nicht nur Kolleginnen und Kollegen mit Vorerkrankungen sind jetzt an der Reihe.
Gruppe 3: Jetzt kommt es auch auf die Tätigkeit an
Zur Impfgruppe 3 gehören nämlich auch viele Jüngere und Gesunde. Geimpft werden nämlich alle, die in einer kritischen Infrastruktur – also in besonderen Betrieben oder Jobs – arbeiten. Dazu gehören etwa
- Abwasserentsorgung,
- Abfallwirtschaft,
- Banken oder Versicherungen,
- Bestattungsgewerbe,
- Energieversorgung,
- Informationstechnik,
- Lebensmittelhandel,
- Medien,
- Medikamentenversorgung,
- Telefon- und Internetprovider,
- Transport- und Verkehrswesen.
Mit Ihrer Hilfe: So bekommen Ihre Kollegen JETZT einen Impftermin
Das heißt aber noch nicht, dass alle Kolleginnen und Kollegen mit einer solchen Tätigkeit jetzt einfach einen Termin vereinbaren und ins Impfzentrum oder zum Hausarzt marschieren können. Dazu brauchen Ihre Kolleginnen und Kollegen jetzt eine Impfbescheinigung vom Arbeitgeber.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Drücken Sie auf die Tube und stehen Sie am besten noch heute bei Ihrem Chef oder in der Personalabteilung auf der Matte, um sich dafür einzusetzen, dass die Impfbescheinigungen schnell und unkompliziert ausgestellt wird. Am besten drücken Sie Ihrem Arbeitgeber gleich dieses Muster in die Hand.
Muster: So sieht die Impfbescheinigung aus
Bescheinigung des Arbeitgebers
Impfperson:
Name: …
Vorname: …
Straße: …
PLZ/Ort: …
Hiermit wird versichert, dass die vorbenannte Person in einem Betrieb der kritischen Infrastruktur, und zwar im Bereich
Energie
Ernährung
Finanz- und Versicherungswesen
Gesundheit
Informationstechnik und Telekommunikation
Abwasserentsorgung
Medien und Kultur
Transport und Verkehr
Wasser
Bestattungswesen
Abfallwirtschaft
Apothekenwesen
Pharmawirtschaft
tätig ist und daher ein Anspruch auf Schutzimpfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV mit erhöhter Priorität besteht.
…, den … Firmenstempel/Unterschrift
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