Massenentlassungen. Das kommt nicht jeden Tag in Ihrem Betrieb vor. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Betriebsrat im rechten Moment wissen, wie Sie gegenüber der Agentur für Arbeit eine perfekte Stellungnahme abgeben. Schließlich geht es um nichts weniger als die Arbeitsplätze Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Muster: So klappt das mit der Stellungnahme gegenüber der Arbeitsagentur
Betriebsrat
der Musterfirma
An die
Agentur für Arbeit …
Stellungnahme zur geplanten Massenentlassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am … wurden wir vom Arbeitgeber schriftlich über die beabsichtigte Massenentlassung informiert (§ 17 Abs. 2 KSchG). Als Grund wurde der Mangel von Rohstoffen durch Lieferstörungen in Folge der Corona-Pandemie genannt. Die Einführung von Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber nicht als geeignet betrachtet, da sich die wirtschaftliche Situation in naher Zukunft angeblich nicht verbessern wird.
Als Betriebsrat möchten wir darauf hinweisen, dass trotz des bekannten Mangels an Rohstoffen andere Optionen bestehen, um die geplanten Massenentlassungen zu vermeiden.
- In letzter Zeit wurden in unserem Betrieb überdurchschnittlich viele Überstunden geleistet. In den letzten sechs Monaten wurden pro Arbeitnehmer durchschnittlich … Überstunden auf den Arbeitszeitkonten gutgeschrieben. Dies betrifft vor allem die folgenden Abteilungen: … und … . Schon eine Reduzierung der Überstunden könnte die Situation entspannen.
- Einer Umfrage unter den älteren Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb zu Folge, wären viele Kolleginnen und Kollegen willens, einer Vorruhestandsregelung zuzustimmen. Damit könnten nach unseren Berechnungen bis zu … Stellen eingespart werden, sofern keine Neubesetzung erfolgt.
- Trotz der Ablehnung des Arbeitgebers Kurzarbeit einzuführen, bleibt diese eine sinnvolle Maßnahme, die geplanten Massenentlassungen zu vermeiden, da betriebsinterne Prognosen zur Auftragslage von einer Verbesserung spätestens im 1. Quartal 2022 ausgehen.
Als Betriebsrat widersprechen wir deshalb den geplanten Massenentlassungen.
Eine detaillierte Begründung legen wir gerne in einem Anhörungsverfahren gegenüber der Agentur für Arbeit dar (§ 20 Abs. 3 KSchG).
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender
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