Massenentlassung: So legen Sie als bei der Agentur für Arbeit Ihr Veto ein
Da helfen auch Kurzarbeit und Kredite nicht: Nach der Corona-Krise muss in vielen Betrieben mit einer Massenentlassung gerechnet werden. Sogar dann, wenn diese eigentlich noch nicht erforderlich sind, weil Ihre Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel noch jede Menge abbaubare Überstunden haben. Das wird mancher Arbeitgeber in seiner Anzeige gegenüber der Agentur für Arbeit aber wohl verschweigen. Dann ist es Ihre Aufgabe als Betriebsrat, für Aufklärung zu sorgen. Und zwar, indem Sie der Agentur für Arbeit Ihre Sicht der Dinge darlegen – und dem Arbeitgeber damit widersprechen.
Das passiert bei einer Massenentlassung
Schritt Nr. 1 | Der Arbeitgeber fasst den Beschluss, innerhalb von 30 Kalendertagen in Betrieben mit in der Regel
§ 21 bis 59 Arbeitnehmern mehr als 5 Kolleginnen und Kollegen, § 60 bis 499 Arbeitnehmern, 10 % oder mehr als 25 Kolleginnen oder Kollegen oder § 500 Arbeitnehmern, mindestens 30 Kolleginnen und Kollegen zu entlassen. |
Schritt Nr. 2 | Der Arbeitgeber muss Sie als Betriebsrat bei einer solchen Massenentlassungsanzeige beteiligen, indem er Ihnen alle zweckdienlichen Auskünfte über die Maßnahme erteilt und Sie als Betriebsrat über
§ die Gründe für die geplanten Entlassungen, § die Zahl und die Berufsgruppe der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, § die Zahl und die Berufsgruppe der bisher beschäftigten Kolleginnen und Kollegen § den Zeitraum, in dem die Entlassungen erfolgen sollen, § die vorgesehenen Auswahlkriterien und § die Berechnung eventueller Abfindung informiert. |
Schritt Nr. 3 | Anschließend muss der Arbeitgeber die Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit anzeigen (§ 17 KSchG). |
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Denken Sie als Betriebsrat, dass sich die Massenentlassungen noch vermeiden lassen, sollten Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen und eine Stellungnahme abgeben.
Muster: So widersprechen Sie dem Arbeitgeber
Betriebsrat der Firma …
An die
Agentur für Arbeit in …
Stellungnahme zu der geplanten Massenentlassung in unserem Betrieb
Sehr geehrte Damen und Herren,
am … hat die Geschäftsleitung gemäß § 17 Abs. 2 KSchG uns als Betriebsrat schriftlich über die von ihr geplante Massenentlassung informiert. Begründet wurde dies mit der schlechten Auftragslage als Resultat der Corona-Krise. Bedauerlicherweise sieht die Geschäftsführung in der Einführung von Kurzarbeit kein geeigneteres Mittel, da sich nach ihrer Auffasung die wirtschaftliche Situation sich in naher Zukunft nicht bessern wird.
Der Betriebsrat möchten wir dazu Stellung beziegen, da unserer Meinung nach trotz der bekannt schlechten wirtschaftlichen Situation noch ausreichend Möglichkeiten bestehen, um die vorgesehehen Massenentlassungen zumindest vorübergehend zu vermeiden.
- Zur Zeit leisten die Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb noch viele Überstunden. In den letzten 6 Monaten wurden von jedem Arbeitnehmer unseres Betriebs durchschnittlich … Überstunden geleistet. Durch eine Reduzierung der Überstunden könnten die geplanten Entlassungen unserer Meinung nach vermieden werden.
- Einer kürzlich erfolgten Befragung unter den älteren Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb zufolge, besteht eine hohe Bereitschaft, bei einer entsprechenden Regelung in den Vorruhestand zu wechseln. Das würde zu einem Abbau von bis zu … Stellen führen.
- Die Kurzarbeit erscheint uns als Betriebsrat nach den aktuellen uns vorliegenden Prognosen für das nachfolgende Halbjahr eine geeignetere Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen, als die geplanten Massenentlassungen.
Deshalb widersprechen wir als Betriebsrat der von der Geschäftsführung geplanten Massenentlassung.
Gerne begründen wir unsere Bedenken ausführlich Begründung in einem Anhörungsverfahren nach § 20 Abs. 3 KSchG gegenüber Ihnen als Agentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender
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