Deutschland ist das Traum-Reiseziel Nr. 2. Nur in die USA möchten noch mehr Bundesbürger noch lieber reisen. Das ist auch gut so, denn viele Kolleginnen und Kollegen werden im Urlaub krank. Dann ist es gut, im Bundesgebiet den Urlaub zu verbringen. Warum, zeigt ein Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts.
3 Wochen länger weg
Der Fall: Am 09.09. sollte der Urlaub eines Kollegen eigentlich enden. Doch zwei Tage zuvor teilte er seinem Arbeitgeber mit, dass er bis zum 30.09. krankgeschrieben sei. Dazu reichte der Urlauber noch ein in Französisch ausgestelltes Attest eines tunesischen Arztes ein, der ihm Reiseunfähigkeit bescheinigte und strenge häusliche Ruhe verordnete. Sein Chef erkannte das nicht und verweigerte die Lohnfortzahlung.
Das Urteil: Zu Recht. Die Erfurter Richter hegten „ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, weil der Mann sich nicht zum ersten Mal gleich im Anschluss nahtlos an seinen Urlaub krankschreiben ließ und der Arzt im Attest nicht zwischen einer Krankheit und einer Arbeitsunfähigkeit unterschieden hatte (BAG, Urteil vom 15.01.2025, 5 AZR 284/24).
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Nach diesem Urteil werden Arbeitgeber häufiger die Lohnfortzahlung einstellen, wenn sich Kollegen im Auslandsurlaub krankschreiben lassen. Empfehlen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen deshalb, neben der Krankschreibung weitere Beweise, wie Fotos oder Unfallberichte, mit beim Arbeitgeber einzureichen.
Stand (03.02.2025)