Viele Fortbildungen. Langwierige Verhandlungen. Als Personalrat kennen Sie sich aus, wenn es um Ihre Rechte geht. Doch nicht alle Rechte können Sie ohne Hilfe durchsetzen. Hin und wieder brauchen Sie dazu einen Anwalt. Ihren Personalratsanwalt richtig zu beauftragen, so dass Ihr Dienstherr auch dessen Kosten tragen muss, ist unkompliziert. Das Wichtigste: Auf der nächsten Personalratssitzung müssen Sie diesen Beschluss fassen:
Muster: So beauftragen Sie Ihren Personalratsanwalt
Personalrat der Dienststelle …
Verteiler
Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Der Personalrat hat in seiner Sitzung am …, zu der durch schriftliche Mitteilung vom … rechtzeitig und unter Beifügung einer detaillierten Tagesordnung eingeladen, nach eingehender Beratung Folgendes beschlossen:
Herr/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … (Name, Büroanschrift) wird beauftragt, den Personalrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gegen den Dienstherrn zu vertreten. Streitgegenstand ist eine einseitig vom Dienstherrn ohne Beteiligung des Personalrats vorgenommene Einführung einer neuen KISoftware. Der Personalrat war mit … anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Der Antrag zur Beauftragung wurde mit … Ja-Stimmen bei …
Enthaltungen angenommen. Die Beauftragung des o.g. Verfahrensbevollmächtigten ist damit beschlossen.
Unterschrift
Schriftführer(in)
Schnell-Check: Das Das sollten Sie Ihrem Personalratsanwalt mitteilen
Haben Sie Ihrem Personalratsanwalt im Rahmen seiner Beauftragung
– eine Kopie des zweifach unterschriebenen Protokolls der Personalratssitzung, auf der seine Beauftragung beschlossen worden ist, mit dem Abstimmungsergebnis,
– die Einladung zu der Personalratssitzung in Kopie,
– die Tagesordnung der Personalratssitzung in Kopie,
– eine Abschrift der Anwesenheitsliste,
– eine ausführliche Schilderung des Sachverhalts und
– eine Liste eventueller Zeugen mit Adresse,
– alle erforderlichen Dokumente und
– ggf. die Kopie einer einschlägigen Dienstvereinbarung
zukommen lassen?
Falls Sie alle diese Punkte mit „Ja“ beantwortet haben, kann Ihr Anwalt für Sie als Personalrat für Sie tätig werden und Ihrem Dienstherrn eine Kostenrechnung schicken.
(Stand: 29.09.2025)

