Bei einer Dienstvereinbarung handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Personalrat und dem Arbeitgeber, in der bestimmte Regelungen für den Arbeitsalltag und die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten getroffen werden. Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiger Bestandteil der Mitbestimmung des Personalrats und kann in vielen Bereichen des Arbeitslebens Anwendung finden.
Regelungen zur Arbeitszeit, zur Arbeitsplatzgestaltung oder zur betrieblichen Gesundheitsförderung können beispielsweise Gegenstand einer Dienstvereinbarung sein. Auch Themen wie Weiterbildung, Überstundenregelungen oder Urlaubsansprüche können geregelt werden. Wichtig ist, dass die Dienstvereinbarung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebes verbindlich ist und von beiden Seiten eingehalten werden muss.
Die Dienstvereinbarung wird in der Regel zwischen Personalrat und Arbeitgeber ausgehandelt und unterzeichnet. Sie gilt für einen bestimmten Zeitraum, der in der Vereinbarung festgelegt wird. Bei Änderungen oder Ergänzungen der Dienstvereinbarung muss der Personalrat erneut beteiligt werden.
Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument zur Wahrung und Vertretung der Rechte und Interessen der Beschäftigten. Sie kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im Betrieb fair und transparent zu gestalten und eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu ermöglichen.
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