Wenigstens eine vertraut noch in Qualität „Made in Germany“: Die deutsche Arbeitgeberschaft. 84 % aller Unternehmen hierzulande würden lieber auf Künstliche Intelligenz (KI) setzen, die hierzulande entwickelt worden ist. Das Problem: Die deutsche Wirtschaft hinkt bei der Entwicklung von KI aktuell noch hinterher. Das bedeutet aber nicht, dass nicht immer mehr Künstliche Intelligenz in die Betriebe Einzug hält. Was das für Sie als Betriebsrat bedeutet.
Vertrauen an KI aus Deutschland ist am größten
Deutschlands Unternehmen wünschen sich mehrgenerative Künstliche Intelligenz „Made in Germany“. Für 84 Prozent der Unternehmen, die generative KI einsetzen oder dies planen, ist das Herkunftsland des Anbieters wichtig – und eine klare Mehrheit von 86 Prozent würde dabei Deutschland bevorzugen. Auf den Plätzen zwei und drei liegen
- die USA mit 64 Prozent sowie
- die EU mit 48 Prozent. Dahinter folgen
- Japan (39 Prozent),
- Großbritannien (34 Prozent),
- Indien (19 Prozent) und
- China (14 Prozent).
Das ist das Ergebnis einer Umfrage von bitkom vom 22.10.2024.
KI: Diese Fragen sollten Sie sich als Betriebsrat stellen
Warum ist das Vertrauen der Arbeitgeber so groß in deutsche KI-Entwicklungen? Traut da jemand Künstlicher Intelligenz aus dem Ausland nicht? Ist die Angst vor Produkten aus China und Indien berechtigt? Und vor allem: Wo liegen die Gefahren beim Einsatz von KI in Ihrem Betrieb?
Das alles sind Fragen, die sich zahllose Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Betrieb gerade stellen. Der Haken: Viele Betriebsräte sind bei diesem Thema gerade keine große Hilfe. Denn: Die Antworten kennen noch nicht mal die meisten Kolleginnen und Kollegen in den Arbeitnehmervertretungen.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Was Sie als Betriebsrat nicht wissen, sollten Sie unbedingt lernen. Gerade beim Thema KI ist das gerade besonders wichtig. Schauen Sie also jetzt nach Schulungen für einzelne Betriebsratsmitglieder, die Ihre Fragen rund um die Künstlichen Intelligenz beantworten. Sind Sie fündig geworden, sollten Sie einen Beschluss über die Teilnahme an der Veranstaltung fassen und Ihren Arbeitgeber informieren. Denn beim Thema KI in Ihrem Betrieb haben Sie als Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Muster: So erstattet Ihr Arbeitgeber die Seminarkosten
An die Geschäftsleitung
im Hause
Schulungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
In seiner Sitzung am … hat der Betriebsrat den Beschluss gefasst, folgende Betriebsratsmitglieder
1. …
2. …
auf das Seminar … mit dem Schwerpunkt KI zu entsenden.
Das Seminar findet in … statt und wird vom Anbieter … durchgeführt.
Beginn des Seminars: …
Ende des Seminars: …
Der Seminarplan und die Kostenübersicht des Seminaranbieters liegen Ihnen zu Ihrer Information bei.
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse werden vom Betriebsrat als erforderlich erachtet. Gemäß § 37 Abs. 6 iVm § 40 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit freizustellen sowie die Kosten der Schulung zu tragen. Die betrieblichen Notwendigkeiten wurden bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung berücksichtigt.
Der Betriebsrat bittet Sie hiermit bis zum … die im Voraus ausgefüllte Anmeldung an ihn zurückzuschicken, sodass eine verbindliche Anmeldung vorgenommen werden kann. Bis dahin hat der Betriebsrat bereits eine unverbindliche Reservierung für das Seminar vorgenommen.
Im Falle einer Ablehnung behält sich der Betriebsrat ausdrücklich vor rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebsratsvorsitzende(r)
Stand (04.11.2024)